Als erstes ist wichtig für den Käufer vom Stockwerkeigentum, dass er den Kaufvertrag erst nach dem Aushub unterschreibt, denn sonst wird der Kaufpreis, abzüglich des Landpreises, MwSt. pflichtig.
Verkaufsdokumentation von Stockwerkeigentum
Es ist empfehlenswert eine sehr detaillierte Verkaufsdokumentation zum Stockwerkeigentum zu erstellen. Darin sollte im Beschrieb klar ersichtlich sein, dass der angegebene Verkaufspreis sich mit den definierten Materialien versteht. Änderungswünsche des Käufers gehen klar zu seinen Lasten. Üblich sind dies 10% Zuschlag für das Baumanagement / TU oder in Stunden. Damit man nicht über einzelne Stunden diskutiert, befürworte ich den Zuschlag in Prozenten.
Reservationsvertrag von Stockwerkeigentum
In den Reservationsvertrag von Stockwerkeigentum gehört eine Bestellungsänderungsvereinbarung. In dieser wird klar geregelt was geändert werden kann und was nicht möglich ist. Aber auch die Kosten dafür sind klar geregelt. Dabei gibt es zwei Strategien für den Ausbau. Zum einen können verschiedene Ausbauvarianten angeboten werden. Dabei werden Ausbaulinien erarbeitet, welchen man kreative Namen geben kann z.B. Wüste, Meer und Berg. Bei der zweiten Strategie für den Ausbau von Stockwerkeigentum werden eingeschränkte Auswahlmöglichkeiten angeboten, wo z.B. die Position der Nasszelle geändert werden kann. Auch welche Wände fix sind und welche noch verschoben werden können ist darin ersichtlich.




