Wird eine Mieteinheit «im Edelrohbau» gemäss Standard übergeben, sind die Wahlmöglichkeiten der Mieter stark limitiert. Hier erstellen wir als Bauherrenvertreter ein Schnittstellenpapier mit dem Namen «Schnittstellenliste GA-MA» d.H wir definieren Grundausbau & Mieterausbau und halten die Verantwortlichkeiten fest und die technischen Vorgaben.
Dem Mieter geben wir in der Regel folgende Optionen resp. Änderungswünsche welche wir zulassen:
Bodenbelag
Der Bodenbelag ist im Mieterausbau durch den Mieter zu erbringen. Standard ist ein Aufbau von 15mm.
Wandbelag
Die Wandbeläge sind im Mieterausbau durch den Mieter zu erbringen. Standard sind die Wände roh belassen.
Küchen
Es werden entsprechende Anschlüsse und Positionen vorgesehen für einen Anschluss.
Apparate Sanitär
Es werden entsprechende Anschlüsse und Positionen vorgesehen für einen Anschluss.
Boden- & Wandbeläge Nasszellen
Die Boden- & Wandbeläge der Nasszellen sind im Mieterausbau durch den Mieter zu erbringen. Standard sind die Wände roh belassen.
Elektroinstallationen
Die Elektroinstallationen werden im Edelrohbau von der Hauptverteilung/Hauseinspeisung bis zu den Unterverteilungen in den Mietflächen erstellt. Änderungen an der Bestückung können bis drei Monate vor dem Start von Rohbau 1 der Mietfläche geändert werden. Die Vorgabe gilt für Stark- und Schwachstrominstallationen. Die Vorgaben zu den diversen Konzepten müssen berücksichtig werden.
Haustechnische Anlagen
Die Mietflächen werden standardmässig mit Bodenheizung und Einzelraumregelung ausgestattet sowie mit Zuleitungen für Lüftung und Kälte bis zur Mietfläche (Übergabepunkt ist jeweils der Schacht angrenzend an die Mietfläche inkl. allfälliger Brandschutzklappen/Brandschotts)




