Vertrag kongruent führen
Wo ist das Risiko für dich als Bauherr oder Immobilieninvestor in dieser Konstellation? Ich möchte drei Punkte hervorheben, wo die Gefahr liegen kann. Der erste Punkt ist, wenn der Vertrag und die Nachträge nicht kongruent geführt werden und nicht richtig geschrieben sind, dann ist es in der Regel möglich, dass ein schlechter Weg eingeschlagen wird und an der Qualität gespart wird. Ein Beispiel dazu, wenn ein Fenster nicht klar definiert ist und nur ein Holzfenster aufgeführt ist, weiss man nicht was man für eine Qualität bekommt, mit oder ohne Sprossen, einfach verglast oder dreifach, Edelstahl- oder Kunststoffgriff. Es gibt so viele Themen, die man an einem Bauteil definieren kann und wenn dies nicht definiert wird, dann bekommt man einfach das Billigste, wenn man einen schlechten General- oder Totalunternehmer hat.
Vor etwa einem halben Jahr hatte ich einen Kunden, dessen TU-Vertrag war tatsächlich nur sieben Seiten lang. Wie kann ich oder wie soll ich in sieben Seiten ein ganzes Bauvorhaben definieren? Das ist schlichtweg unmöglich. Ein Vertrag mit einem General- oder Totalunternehmer hat gut und gerne zwischen 500 und 1000 Seiten. Es ist enorm wichtig, dass schwarz auf weiss steht, was der Kunde bekommt.
Reihenfolge des Vertrags
Der zweite Punkt, der wichtig ist, ist ein Vertrag, der alle genannten Grundlagen, also Baubeschreibung, Pläne, Konzepte, Formate, Sanierungskonzept, Nutzungsvereinbarung etc. beinhaltet und auch in der Reihenfolge richtig aufgeführt ist. Es muss definiert werden, welche Dokumente, wenn diese sich widersprechen, in der Fülle von Informationen Gültigkeit haben. Jeder, der schon einmal gebaut hat weiss, dass es eine Informationsflut von Plänen vom Bau und Konzepten gibt. Da wird nicht immer alles stimmen und kongruent sein. Deshalb muss man definieren, in welcher Reihenfolge der General- oder Totalunternehmervertrag in sich stimmig und richtig ist. In der Regel wird das so definiert, dass der Vertragsmantel Seite 1 bis 20 an erster Stelle steht und dann in der Reihenfolge Baubewilligung, Pläne, Angebot, Vergabe, Besprechung. Normalerweise werden immer die aktuellsten Unterlagen in der obersten Hierarchie abgelegt.
Detailgenaue Produkte Beschreibung
Der dritte Punkt, es muss im General- oder Totalunternehmervertrag jede Schraube, jeder Türgriff, jedes statische Konzept qualifiziert beschrieben, die Anforderungen und Normen hinterlegt werden, denn nur dann hat man wirklich die Sicherheit, dass man das bekommt, was man bezahlt. Wenn beispielsweise beim Parkett das Parkett nicht einfach ein Parkett ist, sondern das Parkett muss definiert werden. Zum Beispiel ein Parkett rustikal, lange Riemen, 1,20 Meter lang, 12 Zentimeter breit, gebürstet mit einer Schicht von drei Millimetern, weiss geölt mit einem Zuschlag von 5 % weiss, wild verlegt und am besten zusätzlich noch die Artikelnummer aufführen. Dann weiss man genau was man für den Preis wirklich bekommt und der Unternehmer kann nicht einfach auf ein billigeres Produkt wechseln.
Und zu guter Letzt muss im General- oder Totalunternehmervertrag definiert werden, dass das Risiko nicht zu Lasten von dir als Bauherr oder Immobilieninvestor geht.