Allgemeine Geschäftsbedingungen – siworks immo AG

  1. Allgemeines

Soweit nicht abweichende, von der siworks immo AG, Chaltenbodenstrasse 6C, CH-8834 Schindellegi (nachfolgend siworks genannt), schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die Projektentwicklung, Planung, Projekt- und Bauleitung, Bau-Digitalisierungsprojekte sowie Bauaufträge und alle übrigen Dienstleistungen der siworks, die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch die Bestellung erklärt der Kunde, dass die Geschäftsbedingungen bekannt sind und der Kunde damit einverstanden ist.


  1. Vertragsgegenstand

siworks erbringt ein umfassendes Angebot im Immobilien und Bau Bereich.

Leistungen im Rahmen der Living Rocket Space Produkte und Dienstleitungen sind in der Living Rocket Space-AGB geregelt.


  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des konkreten Auftrags wird durch den konkreten Vertrag und den vorliegenden AGB’s definiert

.

  1. Pflichten des Kunden
    • Informationen

Der Kunde gibt siworks von sich aus die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Informationen, Unterlagen sowie die vertraglich definierten Materialien und Ressource.

  • Bezahlung

Der Käufer ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.


  1. Preise und Zahlungskonditionen

Massgebend sind die offerierten Preise und Gebühren von siworks. Sämtliche Preise, wenn nicht anders gekennzeichnet sind in Schweizerfranken und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben.

siworks behält sich das Recht vor, bei Grossaufträgen die folgenden Zahlungskonditionen anzuwenden.

  • 30% Anzahlung bei Bestellung
  • 30% Anzahlung bei Materialbestellung
  • 30% Anzahlung bei der Inbetriebsetzung
  • 10% Anzahlung bei Abschluss (Schlussrechnung)

siworks Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto, ohne Skonto oder anderweitige Abzüge, in Schweizer Franken zu unserer freien Verfügung an unserem Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungs- und Mahnfristen überschritten, wird einen Verzugszins verrechnet, der dem geltenden Ansatz für ungedeckte Bankkredite am Domizil entspricht.


  1. Lieferungen

Die Lieferfrist ist der Auftragsbestätigung/Vertrag zu entnehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Eingang der Bestellung, sofern sich diese mit dem Angebot von siworks deckt. Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen oder wird angemessen verlängert,

  • wenn siworks die erforderlichen technischen und kommerziellen Unterlagen nicht rechtzeitig erhält;
  • bei Lieferverzug von siworks Lieferanten;
  • wenn ohne Verschulden seitens siworks Ereignisse irgendwelcher Art eintreten, die bei siworks den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
  • wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist.

Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf siworks ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Käufer hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt entbindet siworks ohne weitere Ansprüche von Seiten des Käufers von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.

Übergang von Nutzen und Gefahr gehen spätestens dann auf den Besteller über, wenn die Produkte das Lieferwerk verlassen (dies gilt auch bei Franko Lieferung). Die von siworks gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung siworks Eigentum. Da die Geräte mehrheitlich fest verbaut werden, ist ein Umtausch sowie eine Rücknahme in Einzelfall zu prüfen. Es besteht aber keinen Anspruch.


  1. Gewährleistung, Haftung und Garantie
    • Gewährleistung

siworks gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen auf Best Effort-Basis.

Der Kunde hat siworks Störungen oder Mängel so rasch wie möglich zu melden.

Erbringt siworks kostenlose Zusatzleistungen, so hat der Kunde darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. siworks ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Bezahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird siworks den Kunden rechtzeitig informieren.

  • Haftung

Mit Ausnahme der Haftung für Garantieleistungen wird jede weitere Haftung von siworks ausgeschlossen. Schäden, die durch Störungen oder Versagen der Systeme entstehen und allfällige Betriebsausfälle werden von der Haftung von siworks ausdrücklich ausgeschlossen.

Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von OR Art. 100 Abs. 1 sowie die Haftung für fehlerhafte Produkte, sofern die Voraussetzungen des (PrHG) Produktehaftpflichtgesetz erfüllt sind.

  • Garantie

Die Garantieleistung entspricht der gesetzlich vorgeschrieben Dauer von 24 Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung (Ablieferung an den Kunden). Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen.  Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers. Von der Gewährleistung insbesondere ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässem Eingriff insbesondere von Dritten beruhen.


  1. Datenschutz

Beim Umgang mit Daten hält sich siworks an die geltende Gesetzgebung. siworks erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Kunde willigt ein, dass siworks

  • seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf.
  • im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Kaufvertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergeben kann.
  • seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote.

Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Informationen insbesondere persönliche Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Softwareeinstellungen, Programmdaten, Sensordaten, objektspezifische Daten, Alarmdaten usw. vertraulich behandelt werden. siworks ist jederzeit berechtigt, alle gespeicherten Daten von externen Hosting-Firmen (externe Server) verwalten zu lassen.


  1. Änderungen bei Preisen, Dienstleistungen und AGB

siworks behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die AGB und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen.


  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen Schweizer Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ausgehend aus diesem Vertrag ist der jeweilige Sitz von siworks.